KFZ-Versicherung: Wie lasse ich meinen Schaden- freiheitsrabatt nach einem Umzug von Frankreich in ein anderes EU-Land anrechnen?
KFZ-Versicherung: Wie lasse ich meinen Schaden- freiheitsrabatt nach einem Umzug von Frankreich in ein anderes EU-Land anrechnen?

Dieses Informationsblatt richtet sich an Fahrzeughalter, die von Frankreich in ein anderes EU-Land umziehen und dort ihr Auto zulassen möchten.
Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug weiterhin in Frankreich zugelassen bleiben kann, sind Sie von folgenden Informationen nicht betroffen.
Versicherer können in der Regel keine Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen versichern. Sie müssen also Ihren Kfz-Versicherungsvertrag in Frankreich kündigen (Kündigungsgrund : Umzug gemäß L. 113-16 des «code des assurances») und einen neuen Vertrag in dem Land abschließen, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll. Fragen Sie Ihren Versicherer bei der Kündigung nach einem sog. «relevé d’information» (französische Versicherungsbescheinigung), am besten nach einer englischen Version und lassen Sie diese Ihrem neuen Versicherer zukommen.
Diese französische Versicherungsbescheinigung listet gegebenenfalls alle Unfälle auf, in die Sie in den vergangenen 5 Jahren verwickelt waren. Dahinter wird ein eventuelles Selbstverschulden aufgeführt. Außerdem führt es den sogenannten «Coefficient de Réduction Majoration» (CRM) auf. Der CRM ist in Frankreich Berechnungsgrundlage für den Schadenfreiheitsrabatt. Er berücksichtigt Ihre gesamte Unfallhistorie, also nicht nur die der vergangenen 5 Jahre.
Gemeinhin wird der CRM als bonus-malus bezeichnet, wobei bonus für einen Rabatt und malus für eine Erhöhung der Versicherungsprämie steht.
- Der Versicherer im neuen Heimatland hat grund-sätzlich die Möglichkeit, ihren Schadenfreiheits-rabatt anhand seiner eigenen Risiko-analyse und seiner eigenen Tarifgestaltung neu zu berechnen.
- Nicht jeder Versicherer aus einem anderen EU- Land verfügt über ein Schadenfreiheitsrabatt-system. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um die Kfz-Versicherung zu finden, die am besten auf Sie zutrifft.
Gemeinsam mit dem französischen Versicherungsverband Fédération Française de l'Assurance (FFA) hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV ) ein Infoblatt erarbeitet. Es richtet sich an Fahrzeughalter, die von Frankreich in ein anderes EU-Land umziehen und dort ihr Auto zulassen und versichern möchten.
Berechnung des französischen CRM bzw. bonus-malus
Rechenbeispiel für die Entwicklung des CRM.